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Migration und Integration

Migration und Integration

Einen Migrationshintergrund hat, so die amtliche Definition, wer selbst mit einer ausländischen Staatsangehörigkeit nach Deutschland zugewandert ist oder mindestens ein Elternteil hat, bei dem dies zutrifft. Das sind also Ausländer, Eingebürgerte, (Spät-)Aussiedler, und eben die Kinder dieser drei Gruppen. Unter dieser Überschrift finden wir also

  • Menschen, die schon vor langer Zeit zum Beispiel aus Italien, Griechenland und der Türkei zugewandert sind,
  • Menschen, die während und nach dem Zerfall des früheren sowjetischen Machtbereichs zu uns gekommen sind, eine Vielzahl davon als Spätaussiedler,
  • Menschen, die im Zuge der garantierten Arbeitsnehmerfreizügigkeit aus anderen EU-Staaten gekommen sind,
  • Menschen, die aus allen Ländern der Welt in Unternehmen und Forschungseinrichtungen in Deutschland arbeiten, und eben deren Kinder, sehr viele ohne eigene Migrationserfahrung. Und seit 2015 sind viele Flüchtlinge hinzukommen.

Die hier beschriebenen Tatsachen machen deutlich, dass es unmöglich ist, Menschen mit Migrationshintergrund als eine einheitliche Gruppe anzusehen, und dass es unsinnig wäre, sie pauschal als Problemfälle anzusehen. Deshalb macht es auch wenig Sinn, in den verschiedensten Bereichen mit pauschalen Anteilen von Personen mit Migrationshintergrund zu operieren und eine Problemfülle zu suggerieren, de gar nicht vorhanden ist.

Integration von Flüchtlingen

Gegenwärtig scheint es geboten, sich vor allem auf die Integration von Flüchtlingen zu konzentrieren. Sie stellt unsere Gesellschaft nach wie vor vor erhebliche Herausforderungen, die nicht nur mit der Förderung der Integration durch Sprache und Bildung, Ausbildung und Arbeit zu tun hat, sondern auch mit der Bereitschaft, sich als Flüchtling auf die sie aufnehmende Gesellschaft einzulassen, als eine vielfältige, respektvolle und tolerante Gesellschaft eines gelebten Grundgesetzes. Diese sich Einlassen auf zentrale Werte und Normen unserer Gesellschaft müssen wir erwarten können; ohne sie wird es gelingende Integration nicht geben.

Sprachkompetenz

Der Erwerb von Sprachkompetenz durch die Flüchtlinge hat erhebliche Fortschritte gemacht, die sich auch in zunehmender Erwerbstätigkeit niederschlagen. Zugleich ist aber auch deutlich geworden, dass es in vielen Bereichen erforderlich ist, Sprachkompetenz mit dem Niveau B2 zu erwerben. Das diesbezügliche Angebot von Sprachkursen ist – auch durch Bundes- oder Landesförderung – deutlich zu erweitern.

Frühe Förderung

Zentral für die Gewährung und Nutzung von Chancen in unserer Gesellschaft ist das Bildungswesen. Frühe Förderung in Kindergarten und Schule, zuallererst eine alltagsintegrierte Förderung der Sprachkompetenz, kann maßgeblich dazu beitragen, Chancengleichheit zu verwirklichen. Auch hier ist eine vermehrte Förderung nach dem Modell der Sprach-Kita-Förderung des Bundes angezeigt.

Integrationszielvereinbarung

Die Beratung und Betreuung der Flüchtlinge unter Einschluss aller Familienangehörigen ist eine zentrale Aufgabe der Integrationsfachkräfte der öffentlichen Verwaltung. Das Instrument der Integrationszielvereinbarung beschreibt einen geeigneten Weg, mit den Betroffenen einen Konsens über die Wege und Ziele sowie die Teilschritte eines Integrationsprozesses herzustellen und deren Einhaltung auch überprüfen zu können.

Ehrenamt

Daneben ist das Ehrenamt ein unverzichtbarer Faktor der Alltagsintegration, das sich seit 2015 großartig bewährt hat. Es hat einen eigenständigen Rang und darf nicht die Aufgaben öffentlichen Verwaltung (und das entsprechende bürokratische Regelwerk) übernehmen müssen.

Gelingende Integration von Flüchtlingen vor Ort wird sich umso einfacher herstellen lassen, je mehr es gelingt, politische Absichtserklärungen der Bundes- und Landesebene auch konkret Wirklichkeit werden zu lassen, dass den Kommunen grundsätzlich nur Flüchtlinge mit einer positiven Bleibeperspektive zuzuweisen sind, während diejenigen, bei denen eine Rückführung geboten ist, bis zu diesem Zeitpunkt, in den zentralen Unterbringungseinrichtungen der Länder verbleiben.

Dezentrale Anschlussunterbringung

Für die dezentrale Anschlussunterbringung von Flüchtlingen in der Zuständigkeit der Gemeinden hat die Stadt Tübingen ein vorbildliches Programm auf den Weg gebracht, dessen Einzelteile jetzt in zunehmendem Maße bezugsfertig sind. Sollten diese Wohnungen aufgrund weiterhin geringer Zugangszahlen nicht vollständig für die Flüchtlingsunterbringung benötigt werden, stehen sie für Zwecke des allgemeinen sozialen Wohnungsbaus zur Verfügung.

Kulturelle Integration

Ebenfalls staatliche wie kommunale Aufgabe, aber weit darüber hinausweisend und von öffentlichen Institutionen allein niemals leistbar, ist die kulturelle Integration, die sich im Sinne eines weit gefassten Kulturbegriffs nicht nur auf Kunst und Literatur bezieht, sondern auch Lebensformen, die Grundrechte des Menschen, Wertsysteme, Traditionen und Glaubensrichtungen umfasst.