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Schulsozialarbeit zwischen Föderalismus und Förder-Dschungel

Jährlich grüßt die Schulsozialarbeit: Kommunen müssen bis zum 31. Juli die Landeszuschüsse für ihre Schulsozialarbeit beantragen – und zwar jedes Jahr aufs Neue. Schulsozialarbeit ist nicht nur wichtig für junge Menschen, sondern auch Pflichtaufgabe der Kommunen – geregelt durch Bundesgesetze.

Eine Stelle in der Schulsozial-arbeit kostet die Kommunen laut Städtetag BW jährlich ca. 66.000€ – das Land zahlt davon aber nur 17.800 € je Stelle, und der Bund keinen Cent. Bundes- und Landespolitik sind stolz darauf, etwas für die Schulsozialarbeit getan zu haben, und die kommunale Politik darf bezahlen.

Die Kommunen, die gemeinsam mit dem Landkreis den Großteil der Kosten tragen, müssen jedes Jahr aufs Neue eine Förderung für einen Zuschuss zu ihrer Pflichtaufgabe beantragen – ohne Planungssicherheit, dafür mit zusätzlicher Bürokratie bei Beantragung und Abrechnung des Förderprogramms.

Damit steht die Schulsozialarbeit mitnichten alleine dar: 414 Förderprogramme im Ländle hat der Normenkontrollrat mit einer KI-Analyse identifiziert – und „Wildwuchs“ bei Förderprogrammen diagnostiziert. Unklar bleibt, wie viel Arbeitszeit und Geld das Land allein für die Bearbeitung der Förderanträge stellt – ganz zu schweigen mit dem Aufwand der Antragssteller.

Anders als bei Förderprogrammen für private Akteure bleibt Kommunen aber keine Wahl hinsichtlich der Schulsozialarbeit, schließlich handelt es sich um eine Pflichtaufgabe der Kommunen – obendrein ist mit Blick auf die neuesten PISA-Ergebnisse eine starke Schulsozialarbeit unverzichtbar.

Das Muster wiederholt sich: Bund und Land definieren neue Pflichtaufgaben für die Kommunen – und die Finanzierung müssen die Kommunen selbst lösen. Dabei gäbe es Lösungen: Nach dem Prinzip „Wer bestellt, bezahlt“ müssen Bund und Land für jede neue Pflichtaufgabe den Kommunen die entsprechenden Finanzmittel zur Verfügung stellen. Ein Mechanismus wäre die Erhöhung der Mittel aus dem kommunalen Finanzausgleich, durch den die Kommunen anteilige Einnahmen aus Einkommen-, Körperschaft- und Umsatzsteuer je nach Einwohnerzahl erhalten. Seit 1967 wurde dieser Anteil nicht erhöht – während Land und Bund zugleich die Kommunen mit immer neuen Pflichtaufgaben überhäufen.

Wer Bürokratieabbau ernst nimmt, der muss für Änderungen sorgen – die Mittel pro Einwohnerzahl erhöhen mit gleichzeitiger Streichung der viele Förderprogramme!

Anne Kreim, FDP-Kreistagsmitglied/stellvertretende Fraktionsvorsitzende

Erschienen in der Kreisecke am 06.10.2026