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Stellungnahme: Zuschüsse kirchliche Kindergärten (Gemeinderat, 22.10.2026)

Unbestritten: Die Kirchen tragen viel zur Kinderbetreuung in unserer Stadt bei. Mit zwölf Einrichtungen und 592 Plätzen sind sie eine tragende Säule. Dass ihnen sinkende Kirchensteuereinnahmen zu schaffen machen, ist nachvollziehbar. Die Begründung für den Antrag ist nachvollziehbar. Allerdings haben wir zwei Probleme identifiziert.

Erstens: Die Ressourcen sind ungleich verteilt. Die Verwaltung schreibt selbst, dass den Kirchen mit der Kirchensteuer eine eigene Finanzierungsquelle zur Verfügung steht. Kleine freie Träger haben so etwas nicht. Sie haben viel weniger Ressourcen, die sie anzapfen können, wenn der Abmangel wächst. Die städtischen Zuschüsse tragen dem teilweise Rechnung, denn die Träger der Kategorie A erhalten 95 Prozent, die Kirchen künftig 90 Prozent. Ob jedoch ein Abstand von fünf Prozentpunkten diesem Unterschied in der Leistungsfähigkeit gerecht wird, ist damit noch nicht beantwortet.

Zweitens: Die Vergütung. Nach unserem Kenntnisstand sind kleine freie Träger angehalten, tarifnah zu bezahlen, während die Kirchen ihre Vergütung nach eigenen Regelungen gestalten können. Das verschafft ihnen bei den Personalkosten, dem größten Posten im Abmangel, einen größeren Spielraum.

Das berechtigte Anliegen der Kirchen wollen wir nicht gegen die kleinen Träger ausspielen. Allerdings: Wenn die Stadt künftig 280.000 Euro im Jahr mehr ausgibt, muss nachvollziehbar sein, ob die Förderung gerecht verteilt ist. Diese Punkte bleiben für uns derzeit noch offen.
Dennoch stimmen wir zu.

Irene Schuster
für die FDP-Fraktion