Die drei deutschen Verfassungen des 19. und 20. Jahrhunderts, die Paulskirchenverfassung von 1849, die Weimarer Reichsverfassung von 1919 und das Grundgesetz von 1949 weisen – bei aller Unterschiedlichkeit im Detail – alle eine starke liberale Prägung mit einem ausführlichen Grundrechtskatalog auf.
Die liberalen und demokratischen Bewegungen des Vormärzes haben den Verfassungsprozess der Paulskirchenversammlung 1848/49 beeinflusst, ohne ihn bestimmen zu können; die Forderungen dieser Bewegungen in Baden – ein wesentlicher Teil der Vorläufer liberaler Parteien – spiegeln sich am deutlichsten in den Beschlüssen der Offenburger Volksversammlung von 1847 wider, die wir hier im Wortlaut dokumentieren.
