Irene Schuster: Schulsozialarbeit; Personalschlüssel, Anpassung der Bemessungsgrundlage (Vorlage 28/2026)
Schulsozialarbeit ist eine der Säulen, die wir in diesem Dach von dem, was wir multiprofessionelle Teams nennen, brauchen. Sie ist unabdingbar im schulischen Sektor. Sei es, dass es Kinder gibt mit schwierigen familiären Hintergründen, mit psychischen Belastungen, bereits vor oder im Besonderen auch nach Corona, oder dass besonderer Förderbedarf besteht.
Man braucht diese Unterstützung, und die Personen, die diese wertvolle Arbeit leisten, sind oft am Limit, weil sie viele Arbeitsbereiche mit abdecken, die eigentlich nicht im engeren Sinne zu ihrem Aufgabenbereich gehören. Das kann ich auch als Lehrerin beobachten, und ich bin sehr dankbar, dass wir diese Personen haben.
Allerdings sehe ich das Land hier auch noch mehr in der Pflicht und wäre dafür, dass es auch noch mehr Verantwortung dafür übernimmt.
Gleichzeitig haben wir mit 19,71 Vollzeitäquivalenten einen deutlich über dem rechnerischen Landesschnitt von 14,84 Vollzeitäquivalenten liegenden Wert. Das ist eine bewusste politische Entscheidung, die wir als FDP-Fraktion begrüßen und auch mittragen.
Die vorliegende Vorlage sieht keine unmittelbare Stellenausweitung vor. Die 19,71 werden als Basisausstattung festgeschrieben, und das neue Berechnungsmodell soll über natürliche Fluktuation eingeführt werden.
Die Projektgruppenarbeit zwischen so vielen wichtigen Akteuren, sei es Schulleitung, Träger, Elternvertretung oder Landkreis, empfanden wir als sachlich und strukturiert. In dieser Form, wie das stattgefunden hat, auch mit den Nuancierungen, die jetzt noch kamen, ist das ein tragfähiger Kompromiss.
Die FDP-Fraktion stimmt daher der Vorlage zu.
Dankeschön.


