Zum Inhalt springen

Klimaschutz in Tübingen – Perspektiven der 20er Jahre

1

Der Klimaschutz bleibt auch im Neuen Jahr der Schwerpunkt auf der Agenda der Politik, auf europäischer Ebene und im Bund ebenso wie auf kommunaler Ebene. In der letzten Woche machte eine Meldung Hoffnung, dass konsequentes politisches Handeln sehr wohl dafür sorgen kann, die Klimaziele des Pariser Abkommens zu erreichen. 50 Millionen Tonnen CO2-Emissionen weniger in 2019 gegenüber 2018; das ist die Konsequenz daraus, dass die gestiegenen Preise für CO2-Zertifikate im europäischen Emissionshandel dazu geführt haben, dass Kohlekraftwerke ihre Produktion aufgrund mangelnder Wettbewerbsfähigkeit erheblich reduzieren mussten.

Allerdings geht das nicht von selbst so weiter; denn in den nächsten Jahren muss heute noch genutzte Kernkraftwerksleistung kompensiert werden, und muss darüber hinaus bereitgestellt werden, was im Bereich der E-Mobility an Kapazitäten zusätzlich benötigt wird. Und dabei ist natürlich auch die kommunale Ebene gefragt.

2

E-Mobility verweist auf den Bereich unter allen energiebedingten CO2-Emissionen, in dem die größten Defizite bestehen, den Verkehrsbereich. Auch 2019 keinerlei Fortschritt, sondern eine weitere Zunahme. 

Attraktive Angebote können dazu beitragen, Verkehr vom motorisierten Individualverkehr weg zu verlagern – auf den ÖPNV oder aufs Fahrrad oder. Die Regionalstadtbahn, deren erste elektrifizierte Strecken 2023 in Betrieb sein werden, ist ein herausragendes Projekt; die Schaffung von Radschnellwegen zwischen Tübingen und Rottenburg, Reutlingen und Mössingen ein zweites. Aber auch eine Taktverdichtung im ÖPNV oder bessere Tarifangebote und vieles andere mehr, was unser Ortsvorstand heute am Bildschirm präsentiert, können wichtige Beiträge leisten.

Um aber tatsächlich auch im Verkehrsbereich eine deutliche Verringerung der CO2-Emissionen erreichen zu können, braucht es auf breiter Front Fortschritte bei der Elektromobilität. Auch hier gibt es Meldungen, die Mut machen: Die Zulassungszahlen für batterieelektrische Fahrzeuge liegen 2019 um 75% über den Werten von 2018, und im Bereich der Hybride sieht es noch besser aus. Setzt sich dieser Trend fort, haben wir in sechs – acht Jahren eine gänzlich andere Situation. Die Kommunen sind auch hier gefragt, zum Beispiel bei der Ladeinfrastruktur und einer Ertüchtigung des Netzes. 

Den größten Fortschritt aber dürfen wir erwarten, wenn die Summe der Emissionsrechte auch im Verkehrsbereich durch ein System handelbarer Zertifikate begrenzt und von Jahr zu Jahr reduziert wird. Dass das geschieht, regelt die Politik; wie das geschieht, regelt der Markt.

3

Das, was uns der Oberbürgermeister vorgestellt hat, mit seiner Rede beim Neujahrsempfang und der Gemeinderatsvorlage 11 aus 2020, kann uns nicht zufrieden stellen. Das letzte Bild, mit dem die Neujahrsrede ausgeschmückt wurde, zeigte den Erdball, den „blauen Planeten“, mit einem langen roten Pfeil, der auf eine kleinere Stadt im Süden Deutschlands deutete, und den Inschrift „Hoffnungsstadt“. Nur vordergründig zielt das auf Tübingen; tatsächlich meint er nicht die Stadt, sondern sich selbst. 

Als das „Staunen der Welt“, als der „größte unter den Fürsten der Erde“ galt vielen zu Beginn des Spätmittelalters der Stauferkaiser Friedrich II.; heute, so lernen wir, ist dies Boris Erasmus Palmer.

4

Zurück zum strategischen Ansatz des Oberbürgermeisters, Klimaneutralität bis 2030 zu erreichen. Nachdem ich den Vortrag gehört und das Papier mehrfach gelesen habe, komme ich zu dem Schluss, dass das nicht gehen wird, oder besser: dass das so nicht gehen wird.

4a

Die Stadtverwaltung räumt das auch ein, indem sie schreibt: 

„aus dem Entwurf des Klimaschutzprogramms wird erkennbar, dass der Stadt absehbar zu wenig finanzielle Mittel zur Verfügung stehen, um die Zielsetzung der Klimaneutralität bis 2030 allein durch eigene Investitionen und Fördermittel für Dritte zu erreichen. Ebenso wird deutlich, dass die Kompetenzen der Stadt nicht ausreichen, um diese Zielsetzung auf ordnungsrechtlichem Wege zu erreichen. Die Stadtverwaltung schlägt daher vor, mit dem Beschluss des Klimaschutzprogramms, das bundesweit das ehrgeizigste sein dürfte, falls der Gemeinderat am Ziel festhält und dazu passende Maßnahmen beschließt, einen Antrag bei Bund und Land auf den Status einer „Klimaschutzmodellkommune“ zu stellen, die mit Sondermitteln ausgestattet wird und ordnungsrechtliche Kompetenzen erhält, die bisher bei übergeordneten Ebenen liegen. Das könnte zum Beispiel eine Vorschriftskompetenz für die PV-Pflicht für Bestandsgebäude (Landesbauordnung) oder den Austausch von Ölheizungen (Bundesrecht) sein, um nur zwei sehr wichtige und wirksame Hebel zu benennen.“

Dass das so also nicht klappen wird, seht auch die Stadtverwaltung selbst; sie schiebt die Schuld dafür aber gleich auf den Bund, der, so heißt es, „Klimaschutz weitestgehend noch mit kleinen Kurskorrekturen betreibe, die jedoch nach Aussage vieler Fachleute bei weitem nicht ausreichen werden“. 

4b

Ob das so ist, wird sich erst noch erweisen müssen, wenn es zum Beispiel gelingt, die Summe der Emissionsrechte auch im Verkehrsbereich und im Wärmesektor durch ein System handelbarer Zertifikate zu begrenzen und von Jahr zu Jahr zu verringern. 

Dieses System, und nicht ein möglichst hoch angesetzter CO2-Preis, verspricht am ehesten, über einen vorab definierten Zeitraum hinweg zum Erfolg zu kommen. – Zu regeln, dass das geschieht, ist Aufgabe der Politik; zu regeln, wie das geschieht, ist Aufgabe des Marktes. 

Und „viele Fachleute“ sind mit uns der Meinung, dass der Ausbau des Systems handelbarer CO2-Zertifikate den wirksamsten Weg beschreibt, in einem überschaubaren Zeitraum zum Ziel zu kommen, und dabei auch mit möglichst geringen Kosten zum Ziel zu kommen.

4c

Die Rahmensetzung des Bundes im Bereich der E-mobility, zeitlich befristete Kaufprämien, Veränderungen der Besteuerung, die fossile Brennstoffe teuer, Strom hingegen günstiger machen, der – ebenfalls geförderte – Ausbau der Ladeinfrastruktur, eine Ertüchtigung der Netze, und diverse andere Regelungen mehr können dazu beitragen, dass der jetzt schon anlaufende Trend hin zur e-Mobility sich in den nächsten sechs bis acht Jahren so verstärkt, dass dann der überwiegende Teil neu zugelassener PKW batterie-elektrische Fahrzeuge sind. Verbesserungen bei den Batterien selbst und eine deutliche Veränderung des Strommixes hin zu Strom aus erneuerbaren Energien können diesen Prozess abstützen. 

Bei der Stadtverwaltung aber ist nicht klar, ob sie diesen Prozess überhaupt will; denn sie verwendet viel mehr Zeit darauf, über die Ausdehnung des car-sharing auf 1.000 Fahrzeuge, städtische finanziert, zu philosophieren, die vermeintlich 15.000 private PKW ersetzen könnten, als konkrete Maßnahmen zur Durchsetzung von e-mobility im privaten Bereich (und die unterstützenden Leistungen der Stadtwerke hierzu) zu beschreiben.

4d

So wie bei der Mobilität die Lebensdauer von PKWs und Bussen eine entscheidende Rolle dabei spielt, wie schnell sich grundlegende Veränderungen wirtschaftlich vernünftig darstellen lassen, ist es im Wärmesektor die Lebensdauer von Heizungsanlagen. Und gerade hier hat die Vorlage der Stadtverwaltung einen blinden Fleck, weil die zeitliche Dimension bei den zentralen Elementen der Wärmestrategie (Reduktion des Energiebedarfs durch Sanierungen, Ausbau von Fern- und Nahwärmenetzen, Ersatz von Ölheizungen durch klimaneutrale Heizungen und Ersatz von Erdgas) weitgehend ausgeblendet bleibt.

4e

Auch die Annahmen für den Stromsektor – Verdreifachung der EE-Stromerzeugungsanlagen im Eigentum der Stadtwerke von 200 auf 600 GWh/a, Zukauf von EE-Strom aus Anlagen Dritter, Steigerung des Photovoltaik-Ertrags in Tübingen auf 200 GWh/a – mögen längerfristig realistisch sein, aber kaum in einem knappen 10-Jahres-Zeitraum; und es ist zu bedenken, dass Produktion und Zukauf von außerhalb des Tübinger Gemeindegebiets mit Ansprüchen anderer Städte und Gemeinden konkurrieren werden, die ja auch Klimaschutzstrategien entwerfen und umsetzen werden.

5

Und so bleibt die Frage, anhand welcher Kriterien wir beurteilen wollen, ob wir Klimaneutralität bis 2030 erreichen können und wollen. Ich rate dazu, dies intensiv vor dem Hintergrund verschiedener Szenarien zu diskutieren und nicht einfach als gesetzt hinzunehmen. Auch kann es besser sein, Lösungen im Konsens zu erreichen, auch wenn es „erst“ 2035 gelingt, als unter dem Signum „2030“ eine Spaltung der Gesellschaft zu riskieren.

5a

Wir haben keinen Klimanotstand. Der anstehende Prozess gesellschaftlicher Neuordnung ist kein Ausnahmefall, für den es keine Regeln gibt oder für den Regeln erst neu geschaffen werden müssten, sondern es ist – so bedeutend der Neuordnungsprozess auch sein mag – der Normalfall demokratischer Willensbildung, für den dieselben Spielregeln des demokratischen Prozesses gelten wie sonst auch.

„Klimanotstand“ ist deshalb doppelt falsch: es ist kein Notstand erkennbar, weil es sehr wohl wirksame Maßnahmen gibt, die verbindlichen Klimaziele, abgeleitet vom Pariser Abkommen, zu erreichen, ohne einen Notstand ausrufen zu müssen; und zweitens:

5b

Wir müssen gerade schwierig umzusetzende Ziele in der Gesellschaft breit verankern, brauchen eher mehr Mitwirkung der Bürgerinnen und Bürger – also eine Intensivierung des demokratischen Prozesses, und kein Notstandsprogramm.

Eine offene Gesellschaft im Sinne von Karl Popper, eine liberale, nicht im parteipolitischen Sinne liberale Gesellschaft braucht Lösungen für gesellschaftliche Probleme, die auf Wettbewerb, auf Innovation, auf Kreativität beruhen. Nicht Angst oder Panik, die uns manche anempfehlen, sind die richtigen Ratgeber, sondern kritische Rationalität und praktische Vernunft. Dass dies stets gelingt, ist mein größter Wunsch für 2020 und das kommende Jahrzehnt.