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Anträge zum Haushalt 2021

1) Grundsätzliches zum Haushaltsentwurf 2021 – den Ergebnishaushalt ausgleichen ?

Einen Haushaltsausgleich im Ergebnishaushalt zu erreichen, ist in Zeiten der Pandemie mit besonderen Schwierigkeiten verbunden, weil entsprechende Maßnahmen vielfach die Gefahr mit sich bringen, negative gesellschaftliche Auswirkungen der Pandemie noch weiter zu verstärken. Dies könnte zum Beispiel bei Kürzungen bei den Zuweisungen an die verschiedensten Institutionen, Verbände und Initiativen im Bereich von Kunst und Kultur oder in den Bereichen der Jugendarbeit, des Sozialen und der Gesundheit der Fall sein.

Bei den Personal- und den Sachausgaben der Stadt sollte dagegen in begrenztem Umfang über die Ansätze für das Kostendämpfungsprogramm und den globalen Minderaufwand hinausgehende Einsparungen möglich sein; dafür spricht auch die Abwicklung des Haushaltsjahrs 2020, in dem Einnahmeverbesserungen aus laufender Verwaltungstätigkeit um 10 Mio. und Wenigerauszahlungen  aus laufender Verwaltungstätigkeit in Höhe von 15 Mio. Zu verzeichnen waren (Präsentation der Verwaltung zur Einbringung des Haushalts).vor diesem Hintergrund erscheint es vertretbar, das Kostendämpfungsprogramm um einen Wert von 1 Prozent der Personalausgaben (900.000 €) zu erhöhen.

Antrag 1 – Erhöhung der Ansätze des Kostendämpfungsprogramms – 900.000 €

zu veranschlagen wie die seitherigen Ansätze des KDP, über diverse Ansätze für Personalaufwendungen hinweg

Ebenso sollte es vertretbar sein, den Aufwuchs weiterer Stellen so zu beschränken, dass die angemeldeten Stellen im Bereich der Kinder- und Schulkindbetreuung bewilligt werden, dass aber der Stellenzuwachs in allen anderen Verwaltungsbereichen pauschal auf die Hälfte der Anmeldungen beschränkt wird (40 Neustellen insgesamt, davon 14 im Bereich Betreuung, vom Rest die Hälfte = 13 Stellen, halbjährige Besetzung mit 60.000 € pro Jahr = 400.000 €).

Antrag 2 – Reduzierung der Personalkostenansätz – 400.000 €

Zu veranschlagen nach Vorgaben der Verwaltung bei verschiedenen Ansätzen für Personalaufwendungen

Beide Ansätze zusammen reichen aber bei weitem nicht aus, einen Haushaltsausgleich zu gewährleisten. Dies sieht allerdings auch die Verwaltung nicht vor: schon der Haushaltsentwurf selbst war nicht ausgeglichen, mit der Nachschiebeliste (Vorlage 807/2020) verschlechtert sich das Ergebnis nochmals um 1,273 Mio. €, ohne dass irgendwelche Anstrengungen zu erkennen wären, hierfür einen Ausgleich zu schaffen.

Es stellt sich damit die Frage, ob es eine eindeutige Grenze zulässiger Fehlbeträge im Ergebnishaushalt gerade in der Sondersituation der Pandemie überhaupt gibt, und ob es nicht vernünftiger ist – ökonomisch und sozial -, Fehlbeträge in Sondersituationen hinzunehmen anstatt die ökonomische und soziale Entwicklung durch Steuererhöhungen bei der Grundsteuer und der Gewerbesteuer zusätzlich zu gefährden.

Die eingeplante Grundsteuererhöhung auf einen dann in Baden-Württemberg einzigartigen Wert würde bei etwa der Hälfte des Tübinger Wohnungsbestands auf die Mieter umgelegt. Dies wäre eine Belastung, die sicher nicht für jeden Mieterhaushalt, aber doch für einen erheblichen Teil schwer zu tragen wäre. Und die andere Hälfte, die im Eigentum wohnt, hat dieses Eigentum in aller Regel durch einen sich über Jahrzehnte erstreckenden Ansparvorgang erworben. Modellrechnungen über die Wertentwicklung von Immobilieneigentum werden der konkreten Situation der Eigentümer von Doppelhaushälften, Reihenhäusern oder Eigentumswohnungen vielfach nicht gerecht.

Antrag 3 – Verzicht auf die Erhöhung des Grundsteuerhebesatzes – -3.100.000 €

Zu veranschlagen S.195, Produktgruppe 6110, Zeile 1

Eine weitere Erhöhung der Gewerbesteuer wäre in einer schwierigen wirtschaftlichen Lage ebenfalls eher kontraproduktiv. Selbstverständlich gibt es Unternehmen, für die eine Erhöhung um 10 Prozentpunkte keine entscheidende Rolle spielte; bei der Standortwahl spielt der Gewerbesteuerhebesatz aber sehr wohl eine Rolle, und bei all den Unternehmen, bei denen die Gewerbesteuer auf die Einkommensteuer angerechnet wird, spielt der Hebesatz 380 eine wesentliche Rolle.

Antrag 4 – Verzicht auf die Erhöhung des Gewerbesteuerhebesatzes – -1.100.000 €

Zu veranschlagen S. 195, Produktgruppe 6110, Zeile 1

Es erscheint deshalb gerade auch unter ökonomischen und sozialen Gesichtspunkten sinnvoller, die Hebesätze der Grund- wie der Gewerbesteuer nicht zu verändern, und die dafür eingeplanten 4,2 Mio. € (3,1 Mio. Grund – und 1,1 Mio. Gewerbesteuer) ins Minus laufen zu lassen.

Hält der Oberbürgermeister dies für rechtlich unzulässig, könnte er einem entsprechenden Gemeinderatsbeschluss widersprechen, was eine rechtliche Klärung durch das Regierungspräsidium ermöglichen würde. Wir raten sehr dazu, diesen Weg einzukalkulieren; denn es ist nicht zu erkennen, warum den Kommunen – trotz eines unterschiedlichen Rechtsrahmens – in der Pandemie verboten sein sollte, was Bund und Land mit Berufung auf die Ausnahmeregelung der Schuldenbremse zweifellos erlaubt ist.

2) weitere Anträge zum Ergebnishaushalt

Antrag 5 – Eine faire Behandlung der Institutionen, Vereine und Initiativen im Kulturbereich, insgesamt – 33.000 €

Vgl. die entsprechenden Anträge von FDP und SPD zum Nachtrag 2020: zu veranschlagen bei S. 231 (Kunst und Kultur mit diversen Produktgruppen) und S. 243 (Volkshochschulen), jeweils Zeile 17, Transferaufwendungen; Ziel: Gleichbehandlung in der Förderung (jährliche Anpassung) für den Bereich von Kunst und Kultur im Vergleich zu den Bereichen Jugend, Soziales, Gesundheit

Antrag 6 – Das Berghof-Projekt der Kit-Jugendhilfe -45.000 €

Zu veranschlagen S.272, Produktgruppe 3620, Produkt Jugendsozialarbeit, Zeile 17, Transferaufwendungen

Die Ausgestaltung des Berghof-Projekts hat so zu erfolgen, dass eine Mitfinanzierung durch den Landkreis als Jugendhilfeträger möglich ist. Eine Erhöhung des Zuschusses zur Kompensation künftig eventuell wegfallender Leistungen Dritter kann ausdrücklich nicht in Aussicht gestellt werden.“

Antrag 7 – Vorbereitung auf den Bürgerentscheid zur Regionalstadtbahn – 10.000 €

Zu veranschlagen S. 342, Produktgruppe 5470, Zeile 18, sonstige ordentliche Aufwendungen „für Informationsveranstaltungen vor dem Bürgerentscheid zur Regionalstadtbahn“

3) und im Investitionshaushalt

Antrag 8 – Die Grundschule in Hirschau – 100.000 €

Zu veranschlagen S.  260, Produktgruppe 2110 allgemein bildende Schulen7.2110001.1500.01 Zeile 8, Auszahlungen für Baumaßnahmen, Erweiterung der Grundschule und  Mensabereich, Vorziehen der Maßnahme, besondere Dringlichkeit

4) den überbordenden Investitionshaushalt insgesamt begrenzen

Anforderung einer Projektliste von Vorhaben ohne Baubeschluss

Die Verwaltung wird gebeten, unverzüglich eine Liste der im Haushalt 2021 veranschlagten Projekten zu erstellen (begrenzt auf Vorhaben mit einem Volumen von jeweils mehr als 400.000 €), die die Anforderungen des Paragraph 12 Absatz 2 der Gemeindehaushaltsverordnung bislang nicht erfüllen. Sofern ein Baubeschluss für das laufende Jahr erwartet wird, ist dies gesondert zu kennzeichnen.

Mithilfe einer solchen Liste kann erreicht werden, den Investitionshaushalt auf ein realistisches Maß zu begrenzen und die Kreditaufnahme daran angepasst zu reduzieren.

Tübingen, 3. März 2021
Dietmar Schöning