Anne Kreim: Flüchtlingswohnen „Beim Herbstenhof“; Vergabebeschluss und Zustimmung zu einer außerplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung – Vorlage 241/2025:
Die Stadt Tübingen befindet sich bei der Anschlussunterbringung in einer klaren Zwangslage. Derzeit stehen beim Landkreis über 400 Personen in der Warteschleife, die auf eine Unterbringung warten. Daraus ergibt sich die Notwendigkeit, deutlich schneller zu werden, insbesondere beim Bau entsprechender Gebäude. Gleichzeitig stehen wir hier unter dem Druck der angespannten Haushaltslage.
Die Baukosten für die heute zu beschließende Immobilie müssen zunächst vorfinanziert werden. Sie werden jedoch über die Mietzahlungen der kommenden Jahre weitgehend refinanziert, sodass letztlich ein Eigenanteil von rund 20 Prozent verbleibt.
Der gewählte Modulbau, der flexibel veränderbar und auch an anderer Stelle wieder aufbaubar ist, erscheint vor diesem Hintergrund als sinnvolle Entscheidung. Gleiches gilt für das Modell des Mietkaufs, da die Immobilie nach einer bestimmten Zeit in das Eigentum der Stadt übergeht. Damit eröffnet sich zugleich eine Perspektive für eine spätere anderweitige Nutzung.
Vor diesem Hintergrund stimmen wir Punkt 2 zu.
Irene Schuster: Benennung der Rad- und Fußgängerbrücken Mitte, Ost und Lustnau – Vorlage 180/2025:
Nomen est omen.
Der Name ist Programm: Partnerschaften bauen Brücken. Was wäre sinnvoller, als die Brücken nach unseren Partnerstädten zu benennen? Die Ann-Arbor-Brücke machte den Anfang, und wir als FDP-Fraktion begrüßen, dass dieser Reigen fortgesetzt wird. Welche Brücke nun welchen Namen einer Partnerstadt trägt, ist für uns nachrangig.
Das Wichtige ist: Lasst uns Brücken bauen.
Wir stimmen dem Verwaltungsvorschlag zu. Danke.
Anne Kreim: Rabattierung der Deutschlandtickets Tübingen – Vorlage 262/2025:
Im Rahmen der Haushaltseinbringung 2026 hat Frau Güntner deutlich gemacht, dass Einsparungen in Höhe von über 22 Millionen Euro erforderlich sind und diese Aufgabe an die Fachabteilungen weitergegeben wurde. Herr Ungerer hat den entsprechenden Antrag bereits erläutert. Im Kern geht es um die grundsätzliche Ablehnung freiwilliger Leistungen. Diese Position bringen wir heute erneut ein und stehen weiterhin dazu.
Der Wegfall der Rabattierung, mit einem Volumen von rund drei Millionen Euro, ist aus unserer Sicht notwendig, um zumindest einen Beitrag zur Reduzierung des Defizits zu leisten. Zuschüsse für diese Rabattierung wollen wir grundsätzlich nicht mehr befürworten. Vor diesem Hintergrund werden wir die Beschlussanträge ablehnen und damit auch ein bewusstes Signal setzen.
Auch der ticketfreie Samstag wurde ursprünglich im Zusammenhang mit der Schließung eines Parkhauses eingeführt. Es stellt sich daher die Frage, warum diese Maßnahme weiterhin aufrechterhalten wird, insbesondere vor dem Hintergrund steigender Defizite beim TüBus, die an anderer Stelle, etwa im Rahmen von Punkt 12 der Tagesordnung, erneut ausgeglichen werden müssen. Hier stehen zusätzliche Belastungen in Millionenhöhe im Raum.
Der Gemeinderat hat die Aufgabe, die grundlegende Infrastruktur zu sichern. Dabei handelt es sich um eine Pflichtaufgabe. Freiwillige Leistungen müssen zurückgeführt werden, wenn die Haushaltslage dies erfordert.
Wir lehnen den Antrag daher ab und bedauern, dass unser eigener Antrag keine Mehrheit im Gemeinderat gefunden hat. Die damit verbundenen Herausforderungen werden uns in den anstehenden Haushaltsberatungen weiter beschäftigen.
Vielen Dank.
Irene Schuster: Satzung über die Erhebung einer Übernachtungssteuer – Vorlage 253/2025:
Was lange währt, wird endlich gut.
Zwei Punkte waren in der Vergangenheit für uns entscheidend: die Einbeziehung aller Beherbergungsbetriebe – man orientiert sich nun am Modell der Stadt Mannheim – und die Zweckgebundenheit. Beides sehen wir jetzt umgesetzt. Bei den Änderungen zu Belegungsdauer und Übergangsregelung können wir mitgehen.
Als Lehrerin begrüße ich außerdem, dass der SPD-Antrag aufgenommen wurde. Ob der Aufwand für die Beherbergungsbetriebe zumutbar ist, wird die Zukunft zeigen. Und ich denke, dass dies mit einer Pauschalerhebung viel eher der Fall ist als bei einer prozentualen.
Die FDP-Fraktion stimmt zu. Vielen Dank.

