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Windkraft auf Tübinger Markung?

Lange Zeit galt es als aussichtslos, auf dieses Thema allzu viele Gedanken zu verwenden. Der rote Milan als Kennwort für Hemmnisse im Natur- und Artenschutz, die im Vergleich geringe Windhöffigkeit möglicher Standorte und die mit dem Erneuerbare Energien-Gesetz (EEG) gegebenen Rahmenbedingungen führten dazu, dass erste Untersuchungen der Standorteignung bald wieder eingestellt wurden.

Hat sich das heute geändert ? Einerseits nein; denn die gerade in Kurzform zusammengefassten Einwände gelten auch heute fort. Andererseits ja; denn die naturschutzfachlichen Gegebenheiten verdienen zumindest eine erneute Untersuchung, ob sie so gravierend sind, dass sie ein k.o.-Kriterium gegen die Windkraftnutzung darstellen. Und das EEG (Stichwort Südquote) ist so verändert worden, dass ein neuer Anlauf möglich erscheint, auch wenn die Windhöffigkeit unserer potentiellen Standorte im nationalen wie im regionalen Vergleich eher gering ist.

Vor allem aber hat sich die Dringlichkeit verändert, Stromerzeugung auf der Basis erneuerbarer Energien an die Stelle fossiler Erzeugung zu setzen. Und es hat sich die Erkenntnis durchgesetzt, dass der Stromverbrauch – trotz erfolgreicher Bemühungen ums Energieeinsparen – im Zuge der Energiewende deutlich ansteigen wird, wegen der Elektromobilität, wegen des Einstiegs in der Wasserstoffwirtschaft, wegen des Vordringens von Wärmepumpen im Heizungsbereich.

All das heißt, dass man sich nicht allein auf die bequemen, weil erprobten Verfahren wird stützen können, auf die Windkraft auf See und die Fotovoltaik auf den Dächern. Es müssen auch viele kleinere und konfliktträchtigere Projekte angegangen werden, wenn das Ziel, den Klimawandel auf der Basis der Ziele des Pariser Abkommens einzugrenzen, tatsächlich ernst genommen wird – nicht nur „im Großen“, sondern auch vor Ort.

Damit sind die eingangs genannten Hindernisse nicht beseitigt. Es kann sein, dass sich die naturschutzfachlichen Einwände als k.o.-Kriterium erweisen; dann werden die Akten geschlossen. Und es kann sein, dass unsere Standorte auch unter einem veränderten EEG keine Chance gegen bessere Standorte auf der Alb oder anderswo in Süddeutschland haben. Und wir sollten nur Standorte realisieren wollen, deren Betrieb für unsere Stadtwerke wirtschaftlich darstellbar ist. Aber prüfen müssen wir das alles, auch an den drei Standorten auf Tübinger Markung. 

Dietmar Schöning
Fraktionsvorsitzender der FDP