Als der Gemeinderat am vergangenen Donnerstag in die Endrunde der Beratung der Klimaschutzkonzeption eingestiegen ist, wurde deutlich, dass er sich nicht nur zu den Pariser Klimazielen bekennt, sondern auch zu dem Ziel, das auf diesem Weg Erforderliche im Tübinger Rahmen schneller und zuverlässiger zu erreichen als andere, indem Klimaneutralität bereits für 2030 angestrebt wird.
Deutlich wurde allerdings auch, dass es wegen der engen Verflechtung mit den politischen Handlungsebenen von Bund und Land und ihren jeweiligen Ansätzen eher unwahrscheinlich ist, dass sich eine Ebene gänzlich aus den Zeithorizonten der anderen herauslösen kann – und Bund und Land beziehen ihre Konzepte auf 2050.
Hinzu kommt, dass auch die ambitioniertesten Maßnahmen des Klimaschutzes stets in Bundes- und Landesrecht eingebettet sind; dass also der Wunsch der Stadt nach finanziellen und materiell-rechtlichen Sonderrechten, die anderen Gemeinden bei gleichen Voraussetzungen nicht in gleicher Weise zur Verfügung stehen, kaum umfassend zu erfüllen sein wird.
Drittens schließlich: Auch das Ziel der Klimaneutralität muss sich in ein Konzept einfügen, das Nachhaltigkeit nicht nur im ökologischen, sondern auch im sozialen und ökonomischen Sinne gewährleistet. Gelingt das nicht, könnten die ökologischen Ziele wegen fehlender gesellschaftlicher Akzeptanz und mangelnder wirtschaftlicher Kapazität außer Reichweite geraten.
Diese Rahmenbedingungen müssen benannt werden, weil wir uns ihnen nicht entziehen können. Und sie machen es schwierig, das Ziel der Klimaneutralität 2030 auch tatsächlich zu erreichen.
Es dennoch zu schaffen wird von allen erfordern, mehr zu tun als gesetzlich gefordert, als Aufgabe von Städten und Gemeinden, von Institutionen wie der Universität und dem Klinikum, von Wirtschaftsunternehmen und von zahllosen Bürgerinnen und Bürgern.
Dabei gilt es, den Reiz des Freiwilligen nicht zu verkennen – wenn alle sich darum bemühen, in ihrem Bereich mehr zu schaffen, kann mehr erreicht werden, als wenn jeder genau das und nur das macht, was verlangt und zur Not auch erzwungen werden kann. Ein gesellschaftlicher Konsens, von großen Mehrheiten getragen, kann deshalb mehr Erfolge bringen als der Weg gesetzlichen oder satzungsrechtlichen Zwangs.
Zusammengefasst: ein schwieriges, aber richtiges Ziel. Und über die einzelnen Schritte muss intensiv gestritten werden.
Dietmar SchöningFraktionsvorsitzender der FDP