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Interfraktioneller Antrag auf Änderung der Geschäftsordnung zur rechtzeitigen Bereitstellung von Sitzungsunterlagen

Eingereicht am 05.06.2025

Antrag:

Die Geschäftsordnung des Gemeinderats wird dahingehend geändert, dass alle Beschlussvorlagen spätestens eine Woche vor der jeweiligen Sitzung gemeinsam mit der Einladung den Mitgliedern des Gemeinderats digital zur Verfügung gestellt werden.

Antragsbegründung:

Mitglieder des Gemeinderats tragen eine besondere Verantwortung gegenüber der Stadtbevölkerung. Diese Verantwortung umfasst insbesondere auch die gewissenhafte Vorbereitung auf Sitzungen, die Auseinandersetzung mit komplexen Sachverhalten und den Austausch innerhalb der eigenen Fraktion sowie mit anderen Mandatsträgern.

Eine rechtzeitige Bereitstellung der Vorlagen ist Voraussetzung für eine fundierte inhaltliche Vorbereitung und die Wahrnehmung des Mandats im Sinne einer funktionierenden kommunalen Selbstverwaltung. Kurzfristig eingestellte Unterlagen erschweren nicht nur die inhaltliche Debatte, sondern auch eine transparente Entscheidungsfindung gegenüber der Öffentlichkeit. Die Einführung einer verbindlichen Frist für die Vorlageübermittlung dient damit nicht nur der internen Arbeitsqualität des Gemeinderats, sondern stärkt auch die demokratische Legitimation kommunaler Beschlüsse.

Eine Frist von sieben Tagen vor der Sitzung ist sachgerecht und praxisbewährt. Sie trägt dem Umstand Rechnung, dass Mandatsträger ihre Arbeit ehrenamtlich und neben anderen beruflichen Verpflichtungen leisten. Eine verbindliche Frist schafft Planungssicherheit, Transparenz und Qualität in der kommunalpolitischen Arbeit.

Für die AL/Grüne-Fraktion

Für die SPD-Fraktion                                

Für die Tübinger Liste-Fraktion               Thomas Unger

Für die CDU-Fraktion                                Julia Mayer

Für die FDP-Fraktion                                 Anne Kreim  

Für die Linke-Fraktion                   

Für Die FRAKTION-PARTEI, DiB, Huhn