Zum Inhalt springen

Kastration bedeutet Tierschutz

Erschienen in der Mittwochspalte des Schwäbischen Tagblatts für den 08.10.2025


Vergangenen Samstag war Welttierschutztag. Dieser internationale Aktionstag macht auf die
Rechte und das Wohlbefinden von Tieren aufmerksam. In Deutschland hat der Tierschutz nach
Artikel 20a Grundgesetz Verfassungsrang. Doch was können wir vor Ort tun, um die
Umsetzung des Staatsziels Tierschutz aktiv zu fördern?
In mehr als 2.000 Gemeinden und Städten in Deutschland gilt bereits eine Katzenschutz- oder

Kastrationsverordnung. Im Landkreis Tübingen ist dies bislang nur in der Gemeinde Starzach
der Fall. Eine Kastrationsverordnung bedeutet, dass Katzen mit unkontrolliertem Freigang
kastriert, gekennzeichnet und registriert werden müssen. Ohne eine solche Regulation steigen
die Straßenkatzenpopulationen immer weiter an. Sinkt die Zahl der Straßenkatzen, mindert dies
das Tierleid und entlastet Tierschutzvereine sowie Tierheime. Sie organisieren Kastrationsaktionen, versorgen Tiere an Futterstellen und kümmern sich um verletzte oder
kranke Katzen. Das bringt die Tierschützer immer wieder ans Limit – personell und finanziell.
Ehrenamt muss leistbar sein.


Aktuell bestehen zwei Möglichkeiten, Verordnungen zur Kastrationspflicht umzusetzen,
entweder über das kommunale Ordnungsrecht oder über das Tierschutzgesetz. Seit 2013
können Bundesländer mit dem § 13b des Tierschutzgesetzes selbst eine landesweite Verordnung
erlassen oder dies über eine Zuständigkeitsverordnung den Landkreisen oder Kommunen
überlassen. Letzteres trifft auf Baden-Württemberg, wie auf die meisten Bundesländer, zu.
Einem Tübinger Beitrag zum Tierschutz stünde also von rechtlicher Seite nichts im Wege.


Mein Fazit: Die Kastration vermindert das durch Überpopulation verursachte Leid und dessen
Folgen. Die Umsetzung einer Tübinger Kastrationsverordnung für Freigängerkatzen würde
daher eine verantwortungsvolle und ethische Entscheidung im Sinne des Tierschutzes
darstellen. Bei aller Tier- und Freiheitsliebe dürfen wir die Augen vor dem Tierleid nicht
verschließen. Als zweifache Katzenmutter und Liberale fordere ich daher: Freiheit mit
Verantwortung!


Für die FDP-Fraktion
Irene Schuster