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Sanierung Kunstrasenplätze und deren Finanzierung

In Tübingen gibt es 13 Kunstrasenplätze, die zum größten Teil von den Sportvereinen betrieben werden. Zur Klärung des Sanierungsbedarfs dieser Plätze wurde bereits 2016 und anschließend in einem langen Prozess die Frage der Reihenfolge der Sanierung der Kunstrasenplätze mit den Sportvereinen und dem Gemeinderat festgelegt.

Trotz dieser Festlegung wurden bis heute keine Kunstrasenplätze saniert. Hintergrund dafür ist einerseits, dass die bisherige Sanierungsart mit Zusatz von Mikroplastik in Frage gestellt wurde da sie Umwelt- und Gesundheitsrisiken birgt. EU-konforme Kunstrasenplatzsanierungssysteme mit Sand und Kork werden empfohlen, sind aber derzeit noch nicht genügend erprobt.

Ein weiterer Grund ist der fehlende Eigenanteil der Sportvereine, damit durch den Württembergischen Landessportbund (WLSB) Zuschüsse für die Sanierung der Kunstrasenplätze gewährt werden können.

Hierzu hat die FDP-Fraktion einen Antrag an die Stadtverwaltung gestellt. Wir sind gespannt, welche Antworten wir erwarten.

Uns ist es aber wichtig, dass es eine klare Grundlage für die Sanierungsbedürftigkeit und die Finanzierungstruktur für die Kunstrasenplätze gibt. Es muss für alle Beteiligten Transparenz geschaffen werden.

Die Verwaltung wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten

  1. Wie viele Kunstrasenplätze sind im Eigentum der Stadt und wie viele im Eigentum der Sportvereine bzw. wie viele Sportvereine haben einen Nutzungsvertrag mit der Stadt abgeschlossen und waren Antragsteller bei Neubau?
  2. Welche Förderrichtlinien sind die Grundlage für eine Förderung durch den kommunalen Sportstättenbau oder durch den WLSB?
  3. Welche Kunstrasenplätze können auf dieser Grundlage gefördert werden? Wenn nein, weshalb nicht?
  4. Was wurde mit den Sportvereinen bei Neubau eines Kunstrasen-platzes vereinbart?
  5. Wurden Regelungen für die künftigen Sanierungskosten festgelegt?
  6. Wurde bei Bezuschussung eines neuen Kunstrasenplatzes (25 % Eigenanteil Sportverein, 30 % Zuschuss WLSB und 45 % Zuschuss Stadt) diese Förderregeln auch für die Sanierungskosten besprochen, bekannt gegeben und schriftlich festgehalten?
  7. Haben die Sportvereine dazu Rücklagen gebildet? Wurden sie dazu angehalten bzw. dazu verpflichtet?

Begründung

Die Vorlage 282/2020 hat nicht zur Klärung der Sachlage beigetragen.
Und bei Bezuschussung durch die Stadt müssen Finanzierungsstrukturen für die Zukunft verpflichtend vereinbart werden bzw. zumindest empfohlen werden.
Laut Auskunft des WLSB werden die Antragsteller (Sportvereine) darauf hingewiesen, dass der Eigenanteil immer zu erbringen ist.
Bei einem Sanierungsaufkommen von 300.000 € wären das 90.000 € Fördersumme vom WLSB und einem Eigenanteil von 75.000 € durch den Sportverein.
Bei einer Lebensdauer von 15-25 Jahren eines Kunstrasenplatzes (Auskunft WLSB) hätte der Sportverein jährlich zwischen 3.000 bis 5.000 € Rücklagen bilden müssen.

Die Antworten

Frage 1: Weshalb schlägt die Stadt den Sportvereinen nicht vor die Eigenanteile für eine Sanierung der Kunstrasenplätze durch einen Kredit zu finanzieren. Diese Praxis wurde beim Neubau der Kunstrasenplätze auch praktiziert (Vorschlag vom damaligen Sozialbürgermeister Lucke). Im Hinblick auf die Haushaltslage können wir auf die Zuschüsse des WLSB nicht verzichten.

Die Sportvereine wurden zur Beteiligung an einer Sanierung befragt und gaben zur Antwort, dass dies nicht möglich sei (vgl. Vorlage 562a/2020 Pkt. 2.1.1). Aus diesem Grund geht die Verwaltung davon aus, dass auch eine kurzfristige Kreditaufnahme für die anstehenden Sanierungen nicht möglich ist, bzw. die Vereine überfordern würde. Die bestehenden finanziellen Belastungen bzw. die Haushaltslage der einzelnen Vereine sind der Verwaltung nicht bekannt.

Frage 2: Weshalb unterstützt die Stadt die Vereine nicht bei einer Finanzierungstruktur in die Zukunft. Eine Rücklagenbildung ausgelegt auf 15 Jahre könnte die Eigenanteile sichern.

Die Verwaltung steht den Vereinen jederzeit beratend und unterstützend zur Verfügung. Da es sich bei den Vereinen jedoch um eigenständige gemeinnützige Organisationen handelt, obliegt es dem Vorstand und der Mitgliederversammlung über zukünftige Ausrichtungen zu beraten. Werden konkrete Anliegen der Vereine zur zukünftigen Entwicklung an die Stadt herangetragen, kann eine entsprechende Beratung und Unterstützung erfolgen. Bezüglich der Finanzierung von zukünftigen KRP-Sanierungen wäre eine Unterstützung der Vereine hinsichtlich einer frühzeitigen Rücklagenbildung durchaus denkbar.

Frage 3: Weshalb wird eine solche Finanzplanung nicht zur Bedingung gemacht? Hinweis: Wir könnten unsere Zuschüsse für die Sportvereine im Hinblick auf Trainereinsatz und Betreuung der Kinder erhöhen.

Eine entsprechende Bedingung müsste zunächst mit den Vereinen diskutiert werden. Damit die Vereine finanziell nicht zu stark belastet würden, könnte eine Rücklagenbildung nur über die gesamte Laufzeit eines KRP erfolgen. Auch sollte vermieden werden, dass eine entsprechende Rücklagenbildung die weiteren Entwicklungen der jeweiligen Vereine stark beeinflusst und ggfs. einschränkt. Bei allen Vereinen handelt es sich um Vereine mit mehreren Abteilungen, die allesamt unterschiedlichste Anforderungen und Bedarfe haben. Die Vereinsführungen müssen stets den Gesamtverein im Blick haben.

Schluss-Statement

Die Sportvereine leisten für unsere Gesundheit und für den Zusammenhalt in unserer Gesellschaft sehr viel. Dass genügend Sportflächen im Besonderen für unsere Kinder und Jugendlichen zur Verfügung stehen müssen ist für uns selbstverständlich. Und dass Kunstrasenplätze saniert werden müssen, wenn die Gesundheit der Spielerinnen und Spiel gefährdet ist, steht außer Frage. Gutachterliche Aussagen bekräftigen die Sanierungsnotwendigkeiten. Die Art der Sanierung wir durch eine bevorstehende EU-Vorgabe noch zu beachten sein. Und zwei Kunstrasenplätze (Jahnallee und SSC) müssen schnellstmöglich gemacht werden.

Aber es gibt dennoch Erläuterungs- und Klärungsbedarf. Bei der Neuanlage eines Kunstrasenplatzes wurde den Sportvereinen nahegelegt, dass eine Förderung durch den WLSB nur dann erfolgen kann, wenn sie einen Eigenanteil von 25 % der Kosten erbringen. Diese Vorgabe wurde auch für spätere Sanierungsmaßnahmen kommuniziert. Damals wie heute könnten die Eigenanteile über Kredite finanziert werden oder die Sportvereine haben über die vielen Jahre zweckgebundene Rücklagen gebildet (bei 300.000 € Sanierungskosten und einer Laufzeit von 15 Jahren, wären dies 5.000 € pro Jahr für die Rücklagen gewesen). Wir empfehlen der Stadtverwaltung mit den Sportvereinen ins Gespräch zu gehen um zu klären, ob dieser Eigenanteil beschafft werden kann (Kreditaufnahme, Sponsoren, Spenden).

In den städtischen Förderkriterien muss das Ansparen von Eigenanteilen eine Pflichtaufgabe der Sportvereine sein. Bei ca. 10 Kunstrasenplätzen und Sanierungskosten von ca. 300.000 € je Platz könnte der gesamte Zuschussbetrag durch den WLSB bei 750.000 € liegen. Auf eine solche Fördersumme kann die Stadt Tübingen nicht verzichten.

Gerne fördern wir die Sportangebote für Kinder und Jugendliche in stärkerem Maße.

Ein Gespräch mit dem Stadtverband Sport und den Sportvereinen soll diese angesprochene Finanzstruktur klären helfen.

Anne Kreim
FDP Stadträtin